Der Gesetzgeber macht in Deutschland keine Vorgaben darüber, wann medizinisches Cannabis zur therapeutischen Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden kann.
Das Gesetz gibt nur vor, dass es sich um eine schwerwiegende Erkrankung handeln muss, bei der es keine andere Therapiealternative gibt. Es liegt daher im Ermessen des Arztes, wann er Cannabis verordnet.
Inzwischen gibt es zahlreiche Studien und wissenschaftliche Erkenntnisse, die mehr über die Wirkung von Medizinal-Cannabis herausgefunden haben.
Eine Analyse der Techniker Krankenkasse hat die aktuelle Studienlage zum Thema Cannabis in der Medizin analysiert und kam zu dem Ergebnis, dass Cannabis als Arzneimittel bei chronischen Schmerzen, Spastizität bei Multipler Sklerose und Paraplegie, Epilepsie, Übelkeit und Erbrechen nach Chemotherapie sowie, Appetitsteigerung bei HIV/AIDS indiziert sein kann.
Als gesichert gilt auch eine Wirkung bei neuropathischen Schmerzen, den sogenannten Nervenschmerzen, die mit herkömmlichen Schmerzmitteln oft nur schwer zu behandeln sind. Untersuchungen zur Wirksamkeit von Cannabis bei Tumorschmerzen sind ebenfalls im Gange.
Vielversprechende Ansätze gibt es auch bei Multipler Sklerose – sowohl was die Schmerzen betrifft, als auch was die Spastiken angeht.
Medizinisches Cannabis kann auch in der Schmerztherapie bei chronischen Schmerzen eingesetzt werden, um damit die Einnahme von Opioiden zu reduzieren oder zu ersetzen.
Was die Linderung von Angst und den Einsatz von Medizinischem Cannabis in der Therapie von psychischen Problemen angeht, gibt es ebenfalls vielversprechende Hinweise, es sind aber weitere kontrollierte klinische Studien nötig, um valide Ergebnisse zu erzielen.
Tierversuche weisen darauf hin, dass Cannabis sich günstig auf die Behandlung der Volkskrankheit Arteriosklerose auswirken könnte und damit Herzinfarkten vorbeugen könnte.
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